Als Heilpraktikerin ist es mir erlaubt, Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln (Erstzugangsrecht), und nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen.
Im persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne, welche ärztlichen Untersuchungen in Ihrem individuellen Fall zusätzlich ratsam sein können.
nach GebüH: Ersttermin : 75 Minuten 110 €
Folgetermine: 55 Minuten 95 €
25 Minuten 55 €